Verpflichtender Wiener Hundeführschein
Seit 1. Juli 2010 ist für 12 Hunderassen und deren Mischlinge der verpflichtende Wiener Hundeführschein in Kraft getreten.
Ein Ziel des Wiener Hundeführscheins ist, das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern konfliktfreier zu gestalten und zu testen, wie "großstadttauglich" das Mensch-Hund-Gespann ist.
Die Prüfung zum Wiener Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Teil wird geprüft, wie sattelfest der Hundebesitzer im Wissen über Hundeverhalten, Hundesprache, gesetzliche Bestimmungen und die Gesundheit seines Hundes ist.
Die praktische Prüfung soll zeigen, ob man als Hundebesitzer Alltagssituationen gesetzeskonform, für die Umwelt ungefährlich und für seinen Hund stressfrei bewältigen kann.
Des Weiteren wird getestet, wie der Hundehalter im direkten Umgang mit seinem Hund agiert (Anleinen, Maulkorb anlegen,...).
Die genaue Beschreibung des Wiener Hundeführscheins sowie die nötigen Lernunterlagen finden Sie unter www.natuerlich.wien.at.
Anmeldung für die Prüfung erfolgt über die Magistratsabteilung 60
Veterinärdienste und Tierschutz - Dienststellenleitung
Adresse und Erreichbarkeit
1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 16
Plan einblenden
Homepage http://www.tiere.wien.at
E-Mail post@ma60.wien.gv.at
Telefon +43 1 4000 8060
Die Anmeldung kann persönlich oder mittels Online-Antrag (https://www.wien.gv.at/formularserver2/user/formular.aspx?pid=49ffbeeb21ca4fb69bff7796cd4ade93&pn=Bf69e96dee48640d3ae7a19f3156c0e76 )
erfolgen. Bei der Anmeldung müssen folgende Dokumente und Nachweise vorgelegt bzw. hochgeladen werden:
· Amtlicher Lichtbildausweis
· Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate ab Ausstellung)
· Chipnummer des Hundes, am besten Nachweis über EU-Heimtierausweis oder Impfpass
· Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe für das laufende Jahr
· Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde (inklusive Polizzeninhaberin
oder -inhaber) mit einer Deckungssumme von mindestens 725.000 Euro (zur Deckung der durch den
Hund verursachten Personen- oder Sachschäden)
· Zusatzinformation: Ist ein Foto auf dem Hundeführschein bzw. der Hundekarte gewünscht, muss ein
Foto der Antragstellerin oder des Antragstellers und des Hundes in Passbildgröße mitgebracht oder
bei der Online-Anmeldung elektronisch übermittelt werden. Der Hundeführschein mit Foto gilt als
amtlicher Lichtbildausweis.